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Sehr heißes Thema (Mehr als 10 Antworten) Behoerden Drohung!!! (Gelesen: 51636 mal)
Miss-Sixsixsix
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Ich liebe Leichenwagen!

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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #15 - 21.10.2011 um 12:20:48
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Hallo,

Heute war wieder ein Brif im Kasten, diesmal mit einer Frist, und ein Zwangsgeld von 200Euro pro fesgestellten Verstoss....

Der Breif:

Sehr gehrter Herr Bourg,

Mit Schreiben vom 27/09/11 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass Leichenwagen fuer die private Nutzung in Deutschland nur zugelassen werden, wenn alle aeusseren Merkmale eines Leichenwagens entfernt sind, und dass eine private Nutzung gegen die oeffentliche Ordnung verstoesst. Gleichzeitig hatten wir Sie aufgefordert ihr Fahrzeug nicht mehr in der bisherigen Form zu nutzen sowie zu parken. Wie festgestellt wurde, sind Sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Wir beabsichtigen daher ihnen die bisherige Nutzung des Fahrzeuges durch ordnungsbehoerdliche Verfuegung zu untersagen und fuer jeden festgestellten Verstoss ein Zwangsgeld in Hoehe von 200 Euro festzusetzen. Wir geben ihnen daher Gelegenheit sich bis zum 05/11/11 zu der Angelegenheit zu aeussern. Sollte dies bis dahin nicht der Fall sein werden wir nach Aktenlage entscheiden.

....So das wars  [mad.gif]

Sind die noch zu retten hier? Durchgedreht

MfG Crissi
  
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Zippo
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #16 - 21.10.2011 um 14:04:44
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mmh... wohnst nicht in Deutschland, oder?., wegen dem gelben Kennzeichen.

Meine Nachbarn haben auch dumm aus der Wäsche geguckt, zumal eine Nachbarin grad mit dem Sensenmann kämpft, und ich dann das erste Mal mit meinem LW gesehen wurde. Natürlich wurde sofort spekuliert, dass sie jetzt abgeholt wird.

Alle waren froh, dass es nicht so war und jetzt nach 2 Wochen ist mein Wagen schon normal, manche sind sogar neugierg.

Nunja, der Mensch ansich steht ganz oben in der Nahrungskette und möchte nur den "sonnigen Ponyhof". Ich fühle mich eher von einem Schweinetransporter gestört, wo die armen Viecher eingefercht sind und traurig aus den Gittern gucken.

Trotz alledem glaube ich nicht, dass ein Amt mit sowas durchkommt.

Lg
  
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Angela
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #17 - 21.10.2011 um 15:34:47
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Hallo Joel und Crissi,
von welcher Behörde kommen diese Schreiben eigendlich, Ordnungsamt?
Und von wem ist das unterzeichnet?
Derjenige, der mit seinem Namen für so einen Unsinn steht, sollte doch auch wohl in der Lage sein, dir die Gemeindesatzung, auf die er sich da immer beruft, schriftlich vorzulegen.
Da Klarheit zu schaffen wäre jetzt erstmal der erste Schritt.
Und sollte es wirklich der Fall sein, daß die Gemeinde, in der du da wohnst (Zweitwohnsitz?), eine private Nutzung von Leichenwagen untersagt, so ist es
a) eine Frechheit, daß er von "deutschlandweit" spricht,
und b) die Frage, ob es auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gilt.
Wie kommt der überhaupt an deinen Namen?
Gibt die Zulassungsstelle in Luxemburg auf Nachfrage die Halterdaten durch?
Viele Grüße aus einem gottseidank wesentlich toleranteren Schweden,
Angela
  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #18 - 21.10.2011 um 16:12:29
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Miss-Sixsixsix schrieb on 21.10.2011 um 12:20:48:
...dass Leichenwagen fuer die private Nutzung in Deutschland nur zugelassen werden, wenn alle aeusseren Merkmale eines Leichenwagens entfernt sind, und dass eine private Nutzung gegen die oeffentliche Ordnung verstoesst.

Die Zulassungsgeschichte um den Chrysler unseres neuen Forummitglieds "Zippo" belegt, dass an der obigen Aussage NICHTS haltbares dran ist.

Miss-Sixsixsix schrieb on 21.10.2011 um 12:20:48:
Gleichzeitig hatten wir Sie aufgefordert ihr Fahrzeug nicht mehr in der bisherigen Form zu nutzen sowie zu parken. Wie festgestellt wurde, sind Sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

Och, ich dachte, das Fahrzeug würde nun auf privatem Grund geparkt?
  
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Zippo
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #19 - 21.10.2011 um 18:02:50
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Die Zulassungsgeschichte um den Chrysler unseres neuen Forummitglieds "Zippo" belegt, dass an der obigen Aussage NICHTS haltbares dran ist.


Also in Deutschland "orginal Ton vom Strassenverkehrsamt": gibt es leider keine rechtliche Regelung für das Verbot einen Leichenwagen privat zuzulassen und privat zu fahren!!!!. Auch das Finanzamt kann einem das nicht verwehren, weil ein Leichenwagen sowieso wie ein LKW besteuert wird.

Drei Tage haben die sich gewehrt und mussten dann kleinlaut beigeben.

Ich würde der Sache gelassen entgegensehen, mich aber trotzdem mal melden bei dem Schreiberling.

  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #20 - 21.10.2011 um 18:15:54
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Zitat:
Ich würde der Sache gelassen entgegensehen, mich aber trotzdem mal melden bei dem Schreiberling.


Ganz genau Joel und Crissi. Das, was da vom Amt geschrieben wurde, ist Droherei ohne festen Gehalt. Wo ist das Gesetz, welches zu Grunde gelegt werden kann? Es ist nicht da. Viele privat zugelassene Leichenwagen in Deutschland belegen dies.
Habt Ihr mal recherchiert, ob der Sachbearbeiter, der die Briefe schreibt, in Eurer Nachbarschaft wohnt?

Ich würde auf den Brief antworten mit der Bitte, dass man Euch das Gesetz, gegen welches Ihr angeblich verstoßt, nennt, so dass Ihr die Haltbarkeit der Anordnung juristisch prüfen lassen könnt um ggf. gegen diese Anordnung auf dem Dienstweg vorzugehen. Ihr fühlt Euch von dieser Anordnung in Eurem Grundrecht auf die freie Entfaltung Eurer Persönlichkeit beschränkt. Da eine Verletzung von Grundrechten keineswegs juristisch haltbar sein kann muss diese Anordnung dringend von zuständiger Stelle geprüft werden, denn der Verdacht, es handele sich hier um reine Beamtenwillkür, drängt sich in diesem Fall regelrecht auf. Sollte es tatsächlich so sein, wäre das keineswegs hinnehmbar und müsste von übergeordneter Stelle verfolgt und geahndet werden.

Mit so einer Formulierung würdet Ihr zwar möglicherweise unangenehme Folgen verursachen, Ihr hättet aber den Spieß umgedreht und würdet dem "Schreiberling" etwas Angst einjagen.
  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #21 - 21.10.2011 um 18:34:22
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Grundgesetz Art. 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Die Frage ist, ob Ihr die Rechte anderer verletzt und gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßt. Man muss Euch klare Gesetzestexte nennen können, gegen die ihr verstoßt. Diese Gesetze, wenn es sie denn gibt, stehen in Büchern und können zitiert bzw. angegeben werden. Sie werden nicht von Beamten oder Sachbearbeitern nach freiem Gusto erfunden. Die Formulierung "...gegen die öffentliche Ordnung verstoßen..." ist mehr als dürftig und sollte, bevor mit Bußgeldern gedroht wird, schon detaillierter eingegrenzt werden, damit klarer wird, gegen was denn nun wirklich verstoßen wird.

Wie schon oben gesagt: wenn sich das alles als unhaltbar herausstellt, sollte man den Verfasser dieser amtlichen Drohbriefe zur Rechenschaft ziehen und damit ein Exempel statuieren.
  
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leichenjoern
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #22 - 23.10.2011 um 01:06:54
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Moin
Ich würde nicht mit kannonen auf den Behörden fuzzi schießen
Ich sehe hier nähmlich das Wirkliche Problehm in der Belgischen Zulassung !!!
Wenn du hier lebst und das Fahrzeug auch  hier nutzt mußt du es auch in Deuschland Anmelden ich glaube spätestens nach 3 Monaten......so weit mein Halbwissen

Ich würde mit dem Sachbearbeiter Telefonieren und nach der Gesetzesgrundlage für sein Schreiben Fragen
selbige dürfte es eigentlich nicht geben

Und um einen Wiedersruchsfähigen Bescheid bitten

Über die zulassung im Ausland wurde möglichts gar nichts  sagen Smiley
Gruss
L.joern
  
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Miss-Sixsixsix
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #23 - 23.10.2011 um 07:49:19
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Hallo,

Ersteinmal moechten wir danken fuer die Tips und Mitgefuehle.

Dann ein paar Antworten auf Fragen die gestellt wurden:
Wir haben einen Wohnsitz in Luxemburg wo der Wagen auch, als Kleintransporter, zugelassen ist, und zwar so wie er da steht.
Wir haben auch einen Wohnsitz in Deutschland, in Langsur in der Gemeinde Trier um genau zu sein. Beide Wohnsitze sind Hauptwohnsitz, darueber hatten wir auch gestaunt als wir uns in Trier anmelden waren, dabei waren wir bei genau dem Herrn der uns die Briefe schreibt, oder zu mindest unterschreibt.... Wir dachten dass der Wohnsitz in Deutschland als Zweitwohnsitz gelten wuerde, aber der Herr X (ich nenne ihn mal einfach X) meinte nein, das waere jetzt unser Hauptwohnsitz in Deutschland, und die Adresse in Luxemburg unser Hauptwohnsitz dort....

Der Leichenwagen steht nicht mehr auf der Strasse sondern parkt immer auf Privatem Grundstueck, der Sarg liegt auch nicht mehr drinn wenn das Auto hier steht.

Die Schreiben kommen von Der Verbandsgemeinde Trierer-Land. Der Herr X ist fuer die Leitung Sachgebiet II.2: Ordnungsverwaltung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Straßenverkehr, Gewerbe, Fundsachen, zustaendig.

Der Herr X wohnt in Konz das ist auf der andern Seite von der Mosel, und zirka 10 Kilometer entfernt...  

Bei keinem der Beiden Briefe war was anderes bei als das was wir jetzt hier reingeschrieben haben, keine Gesetzesgrundlage nichts..

Wir wollen jetzt auch keinen Krieg mit den Behoerden fuehren, aber wir werden den Herr X mal anschreiben, und um die Gesetzesgrundlage bitten.
Da wir sowieso vorhaben nach dem Winter, so etwa ende Maerz anfang April, wieder ganz nach Luxemburg zu ziehen, werden wir das Ganze, soweit es geht, in die Laenge ziehen. Also werden wir dem Herr X erst Anfang naechsten Monat anschreiben, da die Frist fuer unsere Aeusserung zu der Gelegenheit bis zum 5/11/11 geht...

Desweiteren werden wir uns den Rat eines Anwalds holen, wenn es irgendwas Neues gibt werden wir euch das wissen lassen...

Fuer weitere Vorschlaege und Rat sind wir natuerlich sehr dankbar

MfG Crissi&Joel

  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #24 - 23.10.2011 um 08:48:49
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Hallo,

Wir posten noch Bilder von dem Wagen wie er vor der Haustuer steht, dazu muss ich aber warten bis der Nebel sich verzogen hat. Hier erst einmal generell Bilder von Hilde wie sie aussieht:



Uploaded with ImageShack.us



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Uploaded with ImageShack.us



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PS: Auf manchen Bildern ist als Kuehlerfigur einen verchromten Totenkopf zu sehen der ist aber nur fuer die Bilder drann, normal ist ein Kreuz drauf....

Das Kreuz auf dem Dach ist abnehmbar, genau wie das im Heckfenster....Das Kreuz im Heckfenster ist nie draufgesteckt wenn der Wagen vor der Tuer steht.

Wir moechten auch um Verstaednis bitten dass auf den Bildern die wir gleich von Hilde machen werden, sie nicht sauber ist, wir waren Gestern in Frankreich auf einem Feldweg unterwegs, und koennen den Wagen nicht waschen, ist ja Sonntag [smile.gif]

MfG Crissi
  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #25 - 23.10.2011 um 09:21:27
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Hallo,

Also hier die versprochene Bilder vor der Haus-Tuer

Hilde stand sonst immer da wo jetzt unser weisser Audi Parkt, was eigentlich auch ein Privatgrundstueck ist...

Meistens parkt sie auf der Stelle wo sie jetzt steht, nur anders rum, aber wir mussten Gestern noch was ausladen, also steht der Popo richtung Strasse...
















PS:

Der Nachbar hat seine Hecke entfernen lassen, und jetzt sieht man natuerlich den Wagen viel besser, vorweg war er wenigstens von der Hecke ein bisschen versteckt...

Wir haben die Hilde sonst immer auf der anderen Starssenseite Geparkt, weil sie sehr lang ist und drueben einfach mehr Platz ist, der Besitzer des Grundstuecks Gegenueber hatte uebrigens nichts dagegen einzuwaenden... Aber da sollte sie ja laut den Briefen der Gemeinde Trier ja nicht mehr Parken...

MfG Crissi&Joel
  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #26 - 23.10.2011 um 18:00:36
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Eigentlich sieht das Auto, mal abgesehen von den "Pötten" auf'm Dach, ganz zivil aus. Wie ein normaler Kombi. Ich nehme an, dass es sich genau bei diesen Dachaufbauten um die "äusseren Merkmale eines Leichenwagens" handelt, die das Ordnungsamt gern entfernt sehen würde. Aber genau das macht den Wagen doch aus als historisches Stück Kulturgut.
Ich glaube auch, wie Joern, dass die fremde Zulassung das Problem ist. Zumindest scheint es die einzige Stelle, die das Ordnungsamt sieht, um den Hebel anzusetzen. Eine deutsche Zulassung wäre ja nicht angreifbar.
Aber ich denke, dass viele viele in Deutschland privat zugelassene, original erhaltene Leichenwagen ein deutliches Signal sein sollten. Wie schon geschrieben: Zippo ist das beste (und jüngste) Beispiel.

Ich drücke jedenfalls die Daumen!!!
  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #27 - 23.10.2011 um 18:20:04
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Kutscher schrieb on 23.10.2011 um 18:00:36:
Eigentlich sieht das Auto, mal abgesehen von den "Pötten" auf'm Dach, ganz zivil aus. Wie ein normaler Kombi. Ich nehme an, dass es sich genau bei diesen Dachaufbauten um die "äusseren Merkmale eines Leichenwagens" handelt, die das Ordnungsamt gern entfernt sehen würde. Aber genau das macht den Wagen doch aus als historisches Stück Kulturgut.
Ich glaube auch, wie Joern, dass die fremde Zulassung das Problem ist. Zumindest scheint es die einzige Stelle, die das Ordnungsamt sieht, um den Hebel anzusetzen. Eine deutsche Zulassung wäre ja nicht angreifbar.
Aber ich denke, dass viele viele in Deutschland privat zugelassene, original erhaltene Leichenwagen ein deutliches Signal sein sollten. Wie schon geschrieben: Zippo ist das beste (und jüngste) Beispiel.

Ich drücke jedenfalls die Daumen!!!


Hallo,

Ja und speziell die Poette sind keine auesserliche Merkmale eines Deutschen Leichenwagens....Die Dachlampen gibt es eigentlich nur auf Bestatter in Benelux wie auch in Frankreich zu bewundern....

MfG Joel
  
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #28 - 23.10.2011 um 19:00:21
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Hallo ihr Lieben
verfolge seit einiger Zeit die story um eueren (wirklich sehr schönen) Leichenwagen. Ich bin davon überzeugt das jeder von uns schon in irgend einer form angefeindet wurde. Häufig hängt es ja auch von der nutzung des Fahrzeugs ab und von dem was man unseren mitmenschen abverlangen kann.
Was ihr dort erlebt ist meines erachtens extrem massiv und mit sicherheit von jemandem gestartet worden der sich sehr weit aus dem Fenster gehängt hat. Schade das irgendjemandem eventuell irgendwas nicht schmeckt, probleme welche bewältigt werden möchten hat doch jeder genug. Dies würde ich fördern um den Tatendrang dieses Menschen nicht zu Unterbrechen und zwar mit unter falscher Adresse abgesendeter Bekanntgabe weiterer unhaltbarkeiten.
Ist wohl etwas weit hergeholt aber als beispiel:
In Garten X steht ein Wohnwagen welcher nicht als solcher genutzt wird da darin Terassenmöbel und Gartenwerkzeuge gelagert werden. Oder in Straße Y
stehen die Mülltonnen neben der dafür gedachten Box
weil in der Box ein  Kinderfahrrad ein Dreirad und Sandkastenspielzeug untergebracht sind usw.
Dies sind doch auch unhaltbarkeiten welche sicherlich beim richtigem Sachbearbeiter landen.
Rege mich in derartigen dingen immer viel zu sehr auf.
Wünsche euch den Sieg über die volle breite und alles Gute.
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Re: Behoerden Drohung!!!
Antwort #29 - 24.10.2011 um 06:47:03
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Boaaah ich kotz ins Mett... PFÄLZER!!!

(als Saarländer hat man so seine Vorurteile)

Bitte um die Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides, gegen den kannst Du Widerspruch einlegen.

Es wäre interessant, auf welches Konto Du das Zwangsgeld überweisen sollst - und mit welchem Betreff (Aktenzeichen). Wenn Du ein deutsches Amt 2 Wochen lang beschäftigen willst, dann überweise mal 5 € mehr als gefordert ;o)

Kommt kein Bescheid (weil es kein Gesetz gibt, gegen das Du verstößt), kannst Du den Kerl wegen Erpressung anzeigen. Ich bin mir sicher, dass er dann Ross und Reiter nennt.

Wir können auch gerne alle mal bei Dir zu BEsuch vorbeikommen und das ganze Kaff mit Leichenwagen zuparken, mal sehen was dann passiert....

Gruß

Mara
  
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