Halöle,
ein gültiges Gesetz oder anderes wird's wohl kaum in diesem Land dazu geben.... [eek.gif]
Beachte dazu auch :Bereinigungsgesetze.
In der DIN (Deutsche Industrie Norm)75081 wird unter 2. die DIN 70010 erwähnt,die den Begriff Bestattungskraftwagen definiert und den Laderaum ausschließlich für Verstorbene und den dazugehörigen Gegenständen bestimmt.
Die DIN ist eine Norm,keine Regelung,Verordnung und kein Gesetz.
DIN Einsicht-Info hier:
http://www.gutachter-seminare.de/din-normen/deutsches_patent_und_markenamt.htmlDer TÜV in meiner Nähe hält sich an der DIN fest... [cool1.gif]
Die AGB der Fa.Hauptzollamt oder Fa.Landkreis x,bzw.
Fa Stadt x (Geschäftsbereich Zulassungsstelle) kenne ich auch nicht ausreichend,daher bleibt es wohl eine Grauzone,die auch nicht durch eine Bestattungswagen-
Zulassung erhellt wird [wink3.gif]
Hast Du eine LKW,PKW,H-Zulassung sehe ich sowieso
schwarz mit der Beförderung von Unlebenden [crying.gif] und daher keine Zweckbindung.
Falls Du jedoch krampfhaft nach einer Zweckbindung suchst,denke ich wirst Du bei der Fa.Hauptzollamt fündig,die Dir ja weniger Steuern "abziehen",wenn Du Dein Fz.als BKW zulässt.(Was lässt Du noch zu

)
Ansonsten befreie Dein Geist [priester.gif] und sieh'
da,mann(und weib) macht sich zuviele Gedanken um's
Dürfen... [smile.gif]
Mehr dazu bei Joe Kreissl,Freeman on the Land
https://www.youtube.com/watch?v=0M897qEvKOEGruselgruß,Schwarzer Peter !