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Heisses Thema (Mehr als 5 Antworten) Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen (Gelesen: 7890 mal)
Den Knickerrr
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Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
25.06.2019 um 11:18:29
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Guten Tag zusammen,

ich stelle mal meine Frage gleich nach oben, bevor ich euch mit meinem langen Text belästige. Laut lachend
Was sind die Voraussetzungen, um in den Papieren Sonder-Kfz Bestattungswagen stehen zu haben?

Nun zu meiner Story:
Ich bin Besitzer eines alten Opel Omega B Caravan BJ95, der damals durch die Firma Pollmann zum Leichenwagen umgebaut wurde und bis Anfang letzten Jahres auch als solcher im Dienst war. Dann habe ich ihn als Privatperson gekauft und da er bereits den Status Sonder-Kfz Bestattungswagen in den Papieren hatte, habe ich ihn über Thermann & Partner dann auf mich als Privatperson ohne Porbleme umgemeldet. (Leider war aufgrund des Alters nur Haftpflicht möglich ohne Teilkasko, aber das ist ein anderes Thema... Augenrollen )

Nun habe ich am Wagen innerhalb eines Jahres immer mal dran gebastelt bzw. machen lassen, um es noch gemütlicher zu gestalten und ich es auch nicht mehr ganz so offensichtlich als LW zeigen möchte. Fahre damit nämlich zu einigen Plätzen, wo der Wagen eher suboptimal ist, wie z.B. zum Fallschirmspringen und die Gäste natürlich große Augen bekommen, wenn so ein Wagen davor steht.  Laut lachend
Also hat der Wagen mittlerweile eine Vollfolierung mit Flammen und Totenkopf rund um's Auto und hinten die Scheiben stark verdunkelt. Hineinschauen kann man eh nicht, da hinter der Scheibe noch die originale "Gardinenwand" eingeklemmt ist.
Innen habe ich auch nichts vom Originalzustand entfernt, lediglich hinzugefügt. So habe ich an der geschlossenen Trennwand zur Fahrerkabine eine kleine Holzkonstruktion mit Stoffüberzug befestigt, wo unter anderem ein TV und zusätzliche Lautsprecher angebaut sind.
Den ausziehbaren Sargschub benutze ich ebenfalls weiterhin, wo nur meine Matratze drauf liegt. Links und rechts davon habe ich die Fläche mit Stoff überklebt, um es erstens gemütlicher zu machen und zweitens, weil die Metallfläche die Kälte quasi nur anzieht und speichert (bisschen kühl sonst nachts).
Dann habe ich Anfang des Jahres neue größere Felgen geholt, weil die originalen nicht wirklich schön waren und die Reifen eh dringend erneuert werden mussten. War damit zur Sicherheit beim TÜV, aber alles ohne Probleme. Auch das zusätzlich von mir eingebaute Dachfenster ging ohne Eintragung durch.
Der nette Prüfer fand mein Projekt auch sehr interessant und hat gefragt, ob das als Privatperson überhaupt erlaubt sei, aber da gibt es ja kein Gesetz. soweit ich weiß.

Nun habe ich aber ein Luftfahrwerk von einer darauf spezialisierten Firma (etwa 400km entfernt von mir) einbauen lassen, welches von der Dekra vor Ort zwar erfolgreich abgenommen wurde, aber der Prüfer fest davon überzeugt war/ist, dass ich als Privatperson das nicht fahren dürfe. Daraufhin hat er einfach den Status vom Sonder-Kfz zum LKW mit geschlossenem Kasten geändert.
Ich war leider nicht dabei und wurde auch erst beim Abholen des Wagens informiert. Darüber war ich natürlich nicht sehr erfreut, da das totaler Quatsch ist und eine LKW Zulassung auch mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Mal von dem ganzen Stress mit neuer Versicherung suchen, ummelden, etc. abgesehen.
Ich habe zwar telefonisch Kontakt mit der Person aufgenommen, aber die war sehr davon überzeugt, wollte bzw. konnte mir auf Nachfrage aber keinen gesetzlichen Paragraphen dazu zusenden. Am Ende habe ich mit seinem Vorgesetzten gesprochen, der mir zwar zustimmte, dass eine Privatnutzung erlaubt ist, aber es natürlich nicht ändern konnte, weil er selbst den Wagen dafür persönlich sehen müssten. Aufgrund der Entfernung aber leider nicht möglich und daher haben wir uns geeinigt, er macht mir ein Schreiben fertig, mit dem ich zu einem Prüfer in meiner Umgebung gehen soll, der selbst darüber schaut. Als Grund hat er im Schreiben den nicht vorhandenen Sargschlitten erwähnt, der aufgrund des Einbaus in der Reserveradmulde darunter natürlich kurzzeitig entfernt werden musste.

Ich habe demnächst nun meinen Termin beim TÜV und bin natürlich etwas unsicher, ob ich meinen Status Sonder-Kfz wieder zurück bekomme. Denn äußerlich sieht er ja nicht mehr wirklich seriös aus mit der Folie und ich weiß nicht, ob ich wieder so einen netten Prüfer, wie damals bekomme. Zwinkernd
Daher würde ich gerne wissen, was denn überhaupt die Voraussetzungen für den Status sind? Leider habe ich keine genauen Informationen im Internet gefunden und auch hier im Forum eher auf schwammige oder widersprüchliche Aussagen gestoßen.

So, das reicht erstmal mit Tippen. Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Und falls wer einen Tipp bezüglich Teilkasko für einen Leichenwagen hat, immer her damit!

Sonnige Grüße
Knickerrr
  
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Schwarzer Peter
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IstDerLackErstRuinie
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Re: Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
Antwort #1 - 27.06.2019 um 15:44:09
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Moin Knickerrr,
Leichenwagen beim Fallschirmspringen-was gibt's besseres?

Nun zur Haupt-Frage:
Es gibt eine DIN die alles regelt:
Bestattungskraftwagen (BKW) DIN 75081.
Z.B. luftdichte Trennwand zwischen Sargraum und Fahrerkabine, alles muß desinfizierbar sein, Ablauf nach unten im Sargraum,der Laderaum ist ausschließlich für die Beförderung von Verstorbenen und Kränze, Blumen, etc.,
Entüftung f.den Sargraum.
Die DIN hat drei DIN A4 Seiten....
....teilweise mit Sachen aus Anno Knack....

Zur Fz.lackierung / -folierung:
Mir hatte ein netter Tüv-Mitarbeiter herausgesucht das
Schwarz oder"Trauergrau"vorgeschrieben waren, mittlerweilen hieß es gedeckte Farben und heute ist das eher egal, wenn keine Flammen d'rauf sind  Smiley
Da kenne ich aber nicht die Quelle.
Alle Angaben ohne Gewähr...

Vor Jahren wollte ich meinen umgebauten Krankenwagen als Leiche zulassen-halt nicht nach DIN.
Der Tüv macht sowas aber nur nach DIN, EU-Regelung,
Gesetz oder Verordnung-hauptsache die Verantwortung liegt woanders...
Und mein ex KTW sah auch nicht pietätsvoll aus, so sagte er und das wars...

Den Prüfer, der ohne Rücksprache den Fz.typ geändert hat,
würde ich XXXXXXXXXXXX(zensiert),da Du nach der Änderung ja keinen Versicherungsschutz hattest !

Also Bett 'raus, Sarg 'rein und netten Tüv-Prüfer gesucht
und nochmal bei dem Dekra-Menschen bedankt....

Viel Erfolg,
Gruselgruß, Peter.
  
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Den Knickerrr
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Re: Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
Antwort #2 - 29.06.2019 um 05:52:56
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Hey Schwarzer Peter,

vielen Dank für deine Antwort.
Den Punkt mit der Beförderung von Verstorbenen und Kränzen erfülle ich zwar nicht (oder zählen auch Schnapsleichen? Laut lachend), ansonsten erfülle ich aber alle deiner aufgelisteten Punkte.

Gestern war ich aber nun beim TÜV und um es kurz zu machen: Ich habe meinen Sonder-Kfz wieder zurück! Smiley
Ich hatte bereits im Voraus per Email Kontakt mit dem TÜV aufgenommen und schon mal beschrieben, was auf sie zukommt. Laut lachend
Vor Ort dann dem Prüfer die Geschichte erzählt, der wollte dann nur hinten kurz rein schauen, ob der Sargschlitten drin ist und der restliche Einbau hat ihn nicht wirklich interessiert. Im Gegenteil, er fand das sogar ziemlich cool. Cool
Er ist dann kurz mit den Zetteln mit den Änderungen von der Dekra verschwunden. Nach 5min kam er damit wieder, wo er die Änderung zum LKW durchgestrichen und abgestempelt hat, drückte sie mir in die Hand und wünschte mir ein schönes Wochenende.
Zur Folierung hat er auch nix gesagt.
Also super Typ und definitiv kein Spielverderber! Smiley

Und all der Stress, nur weil ein Prüfer ohne Ahnung ein auf wichtig machen müsse und sich nicht belehren lassen wollte. Augenrollen
  
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Wattie aus HRO
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Re: Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
Antwort #3 - 29.06.2019 um 06:00:31
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Ende gut - Alles gut.
GLÜCKWUNSCH  Smiley

....bei Bedarf kannste ja mal ´nen Foto hochladen.
  
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Schwarzer Peter
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IstDerLackErstRuinie
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Re: Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
Antwort #4 - 29.06.2019 um 11:54:00
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Moin, da freut man sich mit !
Glück...wunsch-Glück...erhalten !

Und Fotos kannst Du auch ohne Bedarf hochladen oder
'runterladen oder laden ........
Gruselgruß, Peter.
  
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Den Knickerrr
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Re: Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
Antwort #5 - 02.07.2019 um 13:06:15
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Na dann mache ich das mal ohne Bedarf. Zwinkernd
Allerdings sieht man hinten gerade nicht viel, da es heute auf's Festival geht und entsprechend alles vollgepackt ist. Falls also zufällig hier wer ebenfalls auf's Rockharz fährt, sucht gerne nach meinem Wagen und kommt auf ein Bier rum!  Zwinkernd

  
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Schwarzer Peter
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IstDerLackErstRuinie
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Re: Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
Antwort #6 - 02.07.2019 um 18:20:14
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Schickes Teil !
Danke für die Bilder.
Zum Glück keine roten/orangene Flammen... Smiley
  
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Den Knickerrr
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Re: Voraussetzung für Sonder-Kfz Bestattungswagen
Antwort #7 - 01.08.2019 um 14:23:26
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So, habe nun endlich Zeit gefunden, meinen Wagen mit mehr Bildern richtig vorzustellen. Einfach auf den Link klicken. 😉
https://leichenwagenforum.de/cgi-bin/forum/YaBB.pl?num=1564669230/0#0
  
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