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Sehr heißes Thema (Mehr als 10 Antworten) Zulassung LW (Gelesen: 49265 mal)
Katemann
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Re: Zulassung LW
Antwort #30 - 15.05.2008 um 12:29:48
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@ Angela - hatte ich im Widerspruch angeboten ( ist ja orginal ), aber man hat freiwillig darauf verzichtet.

lg
kate
  
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Skini
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Re: Zulassung LW
Antwort #31 - 15.05.2008 um 15:42:41
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Zum Glück ist mir damals so ne rennerei erspart geblieben!  [smilie028.gif]
  
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Witchhunter
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Re: Zulassung LW
Antwort #32 - 10.06.2008 um 08:26:43
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also , da alle hier über die verschiedenen zulassungsmöglichkeiten diskutieren aber keine konkreten fakten angeben heir nochmal nachgebohrt.

Was ist der UNTERSCHIED zwischen

so. KFZ Leiche-

LKW-

Oldtimer -

zulassung

Steuerlich und versicherungsmäßig.
  
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Granada-Hades
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Re: Zulassung LW
Antwort #33 - 10.06.2008 um 08:40:01
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Oldtimerzulassung

Die Jahressteuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal
   46,02 Euro für Krafträder und
   191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.

(Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat)

Oldtimer Zulassung halte ich immer noch für das einfachste, allerdings bestehen die meisten Versicherungen auf einen angemeldeten 2. Wagen sprich Alltagsauto und meist muß der Fahrer auch über 23 sein.



So-KFZ
Steuersatz kann ich grade nicht sagen, aber da werden sicher einige hier sein... Versicherung weiß ich nur weil der Wagen meines Ex dort als So-KFZ Bestattungswagen läuft das sind 96€ ohne Teilkasko und 114€ mit Teilkasko

LKW
Lkw würde sich zwar bei einem Bestattungswagen vom steuertechnischen her rentieren, da die Steuer nach Zuladung berechnet wird, allerdings hat mir die versicherung davon abgeraten ihn als solches eintragen zu lassen, da die Versicherung dann wieder teurer werden würde

  
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(stocken)
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Einmal Schwede, immer
Schwede

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Re: Zulassung LW
Antwort #34 - 10.06.2008 um 11:47:59
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Zitat:
So-KFZ
Steuersatz kann ich grade nicht sagen, aber da werden sicher einige hier sein... Versicherung weiß ich nur weil der Wagen meines Ex dort als So-KFZ Bestattungswagen läuft das sind 96€ ohne Teilkasko und 114€ mit Teilkasko

LKW
Lkw würde sich zwar bei einem Bestattungswagen vom steuertechnischen her rentieren, da die Steuer nach Zuladung berechnet wird, allerdings hat mir die versicherung davon abgeraten ihn als solches eintragen zu lassen, da die Versicherung dann wieder teurer werden würde


So-Kfz und LKW werden von der Steuer her gleich gesteltt. Beides geht nach Zulässigem Gesamtgewicht. 11,20.-€ pro angefangene 200kg zul. Gesamtgewicht.

Bei der Versicherung hat Jasmin vollkommen recht, da tun sich Welten auf......also besser vorher nachfragen bei den Versicherungen. Es gibt auch einige Versicherungen, die z.B. private BKW's nicht akzeptieren. ( Schönen Gruß von hier an die Provinzial Versicherung in Düsseldorf)

Also frag am besten vorher bei den Versicherungen selber nach, wie und zu welchen Konditionen sie den Wagen versichern würden.
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Witchhunter
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Re: Zulassung LW
Antwort #35 - 11.06.2008 um 11:49:55
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mhhhh hat jemand infos wie das ist mit der LKW versicherung ? ich dachte LKW wäre recht güsntig udn man würde sogar mit 100% "einsteigen" und schneller in der versicherungsstufen fallen ?

wenn meiner fertig restauriert ist werde ich den wohl nicht als oldi zulassen weil ich heir und da einiges an "customizing" betreiben will udn oldi muss ja orischinol sein.


  
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(stocken)
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Einmal Schwede, immer
Schwede

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Re: Zulassung LW
Antwort #36 - 11.06.2008 um 11:54:36
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Mahlzeit....

Wie ich schon sagte, die Versicherung mußt du am besten selber nachfragen....da macht jede was anderes. Nerv die Leutchen einfach, bis du was brauchbares gefunden hast.

was die eine versicherung in NRW mitmacht, geht eventuell bei der gleichen Versicherung in Bayern nicht. Da können dir höchstens die Leute aus deinem Bundesland Tips geben......



Die meisten LKW-Versicherungen fangen mit 100% an, das ist richtig. Haken an der Sache ist, du bleibst auch auf 100%. Allerdings auch, wenn es denn mal kracht. Die LKW-versicherungen kennen im Normalfall diese Stufenregelung nicht.

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Witchhunter
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Re: Zulassung LW
Antwort #37 - 20.06.2008 um 11:52:42
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gibts schonw as neues ? oder interessier das thema hier keinen
  
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Flens
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Das Flens`t gewaltig!

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Re: Zulassung LW
Antwort #38 - 20.06.2008 um 13:22:23
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Zitat:
gibts schonw as neues ? oder interessier das thema hier keinen


uiuiui ... lieber "Witchhunter" - nun hat man dir meiner Meinung nach schon so einiges Hilfreiches mit auf den Weg gegeben - oder täusche ich mich da jetzt?

Gleich mal gefragt..:

Stocken gab den Hinweis:
(stocken) schrieb on 11.06.2008 um 11:54:36:
Wie ich schon sagte, die Versicherung mußt du am besten selber nachfragen....da macht jede was anderes. Nerv die Leutchen einfach, bis du was brauchbares gefunden hast.


Hast du denn da selber schon einmal nachgefragt und dich direkt beim Versicherer erkundigt?

Wenn ja, was gab es da für Informationen, denn wir Wissen auch nicht alles und freuen uns immer etwas neues zu erfahren.

Wenn nein, dann möchte ich dir doch schon ein wenig Eigen-Bemühung ans Herz legen. Denn oft beantworten sich solche Fragen in einem Telefonat mit einem Fachmann doch viel schneller, als hier zu Fragen und erst nach einigen Tagen wieder nachzusehen - einzig um zu sehen, dass es nichts neues zu sehen gibt. Zumal dir schon einige Antworten auf deine Fragen gegeben wurden.

In diesem Sinne... ein Bitte und Danke sollte deinerseits doch auch mal drin sein - oder?

Beste Grüße
Flens
« Zuletzt geändert: 20.06.2008 um 15:20:11 von Flens »  
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DarklyVision
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Re: Zulassung LW
Antwort #39 - 04.12.2008 um 11:27:47
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Hallo zusammen.
ich habe mir vor zwei Wochen nun endlich mein traum erfüllt und nen LW geholt. [15.gif] Dann ging es aber los mit der Versicherung, Sie müssen Bestatter sein (bla bla bla...) [smilie0010017.gif] aber nun habe ich eine (Kravag Logistik) danach freudestrahlend auf die Zulassungsstelle. Die Dame an der Bar fing an auf ihrem PC rumzutippen, gab mir ein Zettel mit dem ich zum Schilder pressen ging, als ich da an kam war sie schon am Telefon und sagte das ich wieder zurück kommen sollte da sie mein LW nicht als solches zulassen würde. Ich fragte warum? Sie sagte, ich könnt ja auch kein Feuerwehrauto zulassen wenn ich keine Feuerwehr bin. Sagte ich: das ist ja auch kein Feuerwehrauto sondern ein LW! Außerdem steht es ja auch im Brief drin LKW-BESTATTUNGSWAGEN also warum dann nicht?! Denn der Vorbesitzer war es ja schließlich auch nicht und da ging es auch.
Tja und nun steh ich da, hab mein LW und kann (noch) nicht fahren. weinend
  
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Angela
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Re: Zulassung LW
Antwort #40 - 04.12.2008 um 12:03:26
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Hallo,
sagen können die Leute viel ;-)
Du mußt dir von deiner Zulassungsstelle einen schriftlichen Bescheid ausstellen lassen.
Auf Amtsdeutsch nennt sich das: Ausstellung eines Widerklagefähigen Bescheides, daß die Zulassung in diesem Landkreis aus diesem und jenem Grunde nicht erfolgt.
Ein mündlicher Vergleich mit der Feuerwehr ist grundfalsch (auch die darf man privat fahren, wenn es das alte Feuerwehrrot ist und das Blaulicht abgedeckt wird).
Schritt 2: Stell den Bescheid hier ein, und dann reden wir weiter. (Und finden eine Lösung ;-))
Viele Grüße,
Angela
  
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S-Klasse-Bestatter
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Re: Zulassung LW
Antwort #41 - 05.12.2008 um 11:00:54
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Hallo DarklyVision!

Punkt 1: Wie alt ist das Fahrzeug?
            (Bis 30 Jahre nach Erstzulassungsdatum: BKW-Zulassung,
             ab 30 Jahren nach Erstzulassungsdatum historische
             Zulassung möglich)
           
Punkt 2: In welchen Zustand befindet sich das Fahrzeug?
            (Originalzustand: BKW-Zulassung oder H-Zulassung,
              erfüllt er nicht mehr die DIN für BKW, dann auch normale
              PKW-Zulassung möglich)

Punkt 3: Wie Angela bereits geschrieben hat, muss dir die Zulassungs-
            stelle einen schriftlichen Bescheid mit Begründung über die
            Verweigerung der Zulassung erlassen. Darauf musst du
            bestehen. Je nach dem, was da drin steht, kannst du auf
            Zulassung klagen. Meist hilft aber ein klärendes Gespräch mit
            dem Leiter der Zulassungsstelle.

Ich hatte bei meiner Zulassungsstelle mit meinem ersten Bestattungswagen den gleichen Zirkus. Sie haben gesucht und gesucht, aber nichts gefunden, was die Zulassung eines BKW verbietet, also mussten sie die Zulassung wider Willen zulassen. Nachdem ich bereits zweimal wegen anderer Dinge vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht gegen die Landeshauptstadt München geklagt habe, bin ich bei der Zulassungsstelle bekannt und hatte seitdem keine Probleme mehr.

Jona
  
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DarklyVision
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Re: Zulassung LW
Antwort #42 - 09.12.2008 um 16:34:46
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Hallo,
Erst einmal dank für die Tip´s. Es hat auch geklappt. Nach einer halstündigen Diskusionrunde auf der Zulassungsstelle hab ich bzw mein LW nun die Plakette auf´n Nummernschild Smiley
als erstes wollten sie natürlich wieder nicht so wie ich [autsch.gif], darauf forderte ich aber den Paragraphen der es mir untersagen soll das ich keinen LW auf mich als Privater zulassen darf. Konnten sie aber nicht [baeaeh.gif] danach standen mir die drei (möchtegern) Beamten Schulterzuckenderweise gegenüber  hä? unentschlossen [rolleyes1.gif]
und entschieden sich schlussendlich dafür mir meinen LW nun doch als solches zu zulassen  [smile.gif]
und nun heißt es: "drive around the world" [smilie028.gif]
  
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Angela
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Re: Zulassung LW
Antwort #43 - 09.12.2008 um 17:41:24
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:-)
Glückwunsch und viel Spaß beim Fahren
:-)
  
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S-Klasse-Bestatter
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Re: Zulassung LW
Antwort #44 - 11.12.2008 um 15:59:58
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Ende gut, alles gut!  [smilie028.gif]

Allzeit unfallfreie Fahrt wünscht

Jona
  
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