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Sehr heißes Thema (Mehr als 10 Antworten) Zulassung LW (Gelesen: 49236 mal)
Skini
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Zulassung LW
02.12.2007 um 06:36:46
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werd meine leiche wohl dieses jahr noch bis anfang 09 abmelden zwecks umbau-verschönerung...

kann ich ihn dann eigentlich jederzeit wieder als "sonder-kfz bestattungswagen" zulassen?
habe mal gehört,das man seid 1.10.07 evt probleme bei der zulassung bekommen könnte?
  
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kostolany
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Re: Zulassung LW
Antwort #1 - 09.12.2007 um 10:57:07
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Wie genau sollen diese Probleme aussehen? Warum ab diesem Datum?

lg
kosto
  
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Der Dorsch
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Die Welt ist eine Scheibe
- aktiviert die Energie!

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Re: Zulassung LW
Antwort #2 - 28.01.2008 um 09:39:52
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Hallo,
also ich sehe immer noch nicht das Problem.
Wenn ich einen LW anmelde, bleibt er ein LW - ganz gleich, ob ich Bestatter bin, oder
nicht. Wenn ich mir einen Kieslaster kaufen würde, dann bleibt das ein Kieslaster, auch
wenn ich kein Kieswerk besitze. Gleiches gilt auch zB. für einen Pferdeanhänger. Nur weil
ich kein Pferd habe ( und auch nicht haben möchte ) wird dieser ja auch nicht zum Wohn-
wagen oä.
OK - auch ich kenne die Spielchen bei der Zulassung hinlänglich - aber mit ein paar
anschaulichen Beispielen kann der Amtsschimmel wieder in die richtige Bahn gelenkt
werden. ( Beharrlichkeit, Selbstbewußtsein und innere Ruhe sollten jedoch, neben den
üblichen Papieren wie Tüv-Bericht, ASU-Bescheinigung, Deckungskarte der Versicherung,
Leseausweis der Leihbücherei, Impfbuch, FzgPapiere, MilesAndMore Heft, Saunakarte etc.,
unbedingt mitgebracht und unaufgefordert vorgezeigt werden.
Sollte daraufhin eurem Wunsch nicht entsprochen werden, dann fragt nach einer " Rechts-
mittelfähigen Begründung in schriftlicher Form"
Spätestens diese Frage sollte dann den "blinden Aktionismuss "des Landes/Staatsdieners
zügeln.
Viel Glück und bis denne

Der Dorsch
  
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Gunnar
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21 ist die halbe Wahrheit!

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Re: Zulassung LW
Antwort #3 - 28.01.2008 um 16:26:19
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Moin!

Also bei uns sind die von der Zulassung leider völlig neben der Spur!!!
Wir konnten unseren LW nicht mehr als LW anmelden, weil wir keine Bestatter sind.
Da soll es ein Bundesgesetz geben, wo das draus hervor geht.
Leider mußten wir feststellen, das bei uns kein Einspruch möglich ist.
Also liegt es am Mitarbeiter in der Zulassungsstelle.
Aber darüber haben wir schon mehrmals im Forum diskutiert und jedesmal konnte einer etwas anderes berichten.
Vielleicht hast du mehr Glück bei deiner Zulassungsstelle.

Unser LW läuft nur noch als LKW, wegen der Steuer ( 124,- Euro )
Nur die Versicherung ist etwas teuer!

Gruß an alle Gunnar
  
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J
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Forumsinventar

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Re: Zulassung LW
Antwort #4 - 28.01.2008 um 17:10:33
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Gunnar schrieb on 28.01.2008 um 16:26:19:
Moin!

Also bei uns sind die von der Zulassung leider völlig neben der Spur!!!


klingt auch so...


Zitat:
Wir konnten unseren LW nicht mehr als LW anmelden, weil wir keine Bestatter sind.
Da soll es ein Bundesgesetz geben, wo das draus hervor geht.


dann werden die ja sicherlich auch sagen können welches und es euch zeigen können, oder?


Zitat:
Also liegt es am Mitarbeiter in der Zulassungsstelle.


dann geht doch einfach zu einer anderen, das einzig ortsgebundene ist dabei das finanzamt... und wenn dass sich nicht allzu quer stellt, wird es auch die zulassung akzeptieren....


  
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Gunnar
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21 ist die halbe Wahrheit!

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Re: Zulassung LW
Antwort #5 - 28.01.2008 um 17:16:10
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Moin!

Alle unsere Zulassungstellen fragen bei Ihrem Vorgesetzten nach.
Und das ist leider immer der Gleiche.
Und der ist  der Meinung, daß das nicht geht.
Dann müßte ich aus der Region Hannover raus.
Und ob das funktioniert weiß ich nicht.
Kennt sich da jemand mit aus?
Gunnar
  
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Ingo.Marx
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Re: Zulassung LW
Antwort #6 - 28.01.2008 um 17:37:48
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Nein, das geht nicht. Anmelden kannst Du ein Auto immer nur in dem Zulassungsbezirk, in dem Du einen Wohnsitz hast. Du könntest den Wagen nur auf jemand anderen zulassen, der z. B. im Nachbarbezirk wohnt und vielleicht dort keine solchen Steine in den Weg gelegt bekommt, aber... Macht man ja auch nicht so gerne, sowas.

Der Versicherungsnehmer und Steuerzahler kann zwar vom Halter abweichen (= Du als Versicherungsnehmer und Deine Bankverbindung zur Abbuchung der Kfz-Steuer angegeben, Kumpel aus´m anderen Bezirk lediglich der Fahrzeughalter), aber trotzdem fährst Du dann irgendwie mit seinem Auto herum (Stichwort "Halterhaftung").
  
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Angela
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Re: Zulassung LW
Antwort #7 - 28.01.2008 um 18:10:12
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Hallo,
vielleicht ist das jetzt ja eine Schnapsidee (am frühen Abend), aber allein schon aus Trotz würde ich folgendes probieren:
Ein Gewerbe als Tierbestatter anmelden, LKW wird somit zum Leichenwagen (günstige Steuer+günstige Versicherung), dann Kontakt zu den Tierfriedhöfen in der engeren/weiteren Umgebung aufnehmen, Flyer bei Tierärzten hinterlegen in denen man anbietet verstorbene/eingeschläferte Haustiere in Pappsärgen (erhält man bei den Tierfriedhöfen) von der Tierarztpraxis zum Friedhof zu fahren.
Ich komme jetzt zwar vom Thema ab, aber ich glaube wirklich daß dies
a) nicht nur bestens funktioniert, sondern
b) auch eine der berühmten Marktlücken ist.
Also falls noch jemand eine neue Existenz sucht?
Viele Grüße,
Angela
  
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J
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Forumsinventar

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Re: Zulassung LW
Antwort #8 - 28.01.2008 um 18:18:55
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ups... TÃœV und zulassung velwechsert...  Augenrollen

aber 'bei den vorgesetzten nachfragen' ist keine befriedigende aussage... die müssen doch irgendwo den gesetzestext, bzw. den paragraphen parat haben, wenn sie es damit begründen... und eben jenen würde ich mir zeigen lassen, da mir kein solcher bkannt ist... (man lernt ja immer dazu, insofern würde ich mich auch über den text freuen, falls ihn denn gibt)
  
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(stocken)
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Einmal Schwede, immer
Schwede

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Re: Zulassung LW
Antwort #9 - 28.01.2008 um 20:57:02
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Mahlzeit,

Ich habe vor Jahren mal von meinem Brüderchen ein Urteil von 1956 ausbuddeln lassen, wonach die Sonder Kfz.-Bestatter als LKW zuzulassen sind.
Dummerweise gibt es noch kein gegenteiliges Urteil, wonach dieses noch immer gültig ist.
Download des Textes unter www.leichenwagen.de und dort im Download-bereich.

Ob es hilft, bleibt auszuprobieren, allerdings kann es hilfreich sein, beim Finananzamt mit viel Papier aufzulaufen.......

Hier in Kleve war es kein Problem, die haben sofort das So.Kfz. Best. anerkannt.

Gruß, stocken
  
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evilwoman666
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wir müssen leben bis wir
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Re: Zulassung LW
Antwort #10 - 30.01.2008 um 12:09:05
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Auweia, jetzt geht der Sch*** bei mir los, meine Namensänderung ist durch und ich muss alles und damit meine ich ALLES neu beantragen.
weinend will meinen alten Brief vom Taunus behalten  weinend

  
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(stocken)
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Einmal Schwede, immer
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Re: Zulassung LW
Antwort #11 - 30.01.2008 um 16:36:19
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Hm, naja, behalten wirst du ihn wohl schon können, es wird leider nur ne Ecke fehlen Griesgrämig

Und billig wird der Spaß bestimmt auch nicht........
  
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wuggy
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hearse-driver

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Re: Zulassung LW
Antwort #12 - 02.02.2008 um 12:23:24
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Moin,

also mein LW hat noch immer das alte Kennzeichen...

Ich hab das Auto 2003 im Kreis Cuxhaven angemeldet,
hab zu der Zeit auch dort gewohnt. Alles ohne große
Probleme - nur ein paar komische Blicke von der Frau
bei der Zulassungsstelle. Aber er wurde als So-Kfz
zugelassen bei rein privater Nutzung.

2005 bin ich dann nach Flensburg gezogen. Hab mich
dort halt wohnhaft gemeldet  aber meine alte Adresse
als Zweitwohnsitzt behalten. Da fragt auch keiner weiter
nach, wichtig ist nur, das man evtl. Post an diese Adresse
(Finanzamt, Polizei, Strafzettel etc) erhält.
Bisher hat sich noch keiner beschwert, das ich nicht auf
Kennzeichen FL umgestellt habe. Generell gilt auch, dass
das Fahrzeug dort angemeldet werden soll, wo es am
häufigsten steht / benutzt wird. Und offiziell steht mein Auto
überwiegend bei meinen Eltern in der Garage. Soll mal einer
das Gegenteil beweisen.

In Flensburg soll es zwar kein Problem sein einen LW auch
als solchen zuzulassen aber warum, wenn es auch so geht??

Christoph
  
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AIM  
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Angela
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Re: Zulassung LW
Antwort #13 - 02.02.2008 um 17:12:07
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Hallo Wuggy,
genauso mache ich das momentan ebenfalls, den Streß mit Ummeldungen/Finanzamt habe ich jetzt umzugsbedingt zweimal durchgekämpft, und ein drittesmal..., ne, lieber nicht.
Mein Wagen ist immer noch in NRW gemeldet, zahlt somit auch dort seine Steuern, hier in BaWü hat sich deswegen noch niemand beschwert, auch dem TÜV ist es egal.
Nächstes Jahr gibt es eh das H-Kennzeichen, und dann wird der Wagen offiziell umgemeldet.
Viele Grüße,
Angela
  
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Skini
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Re: Zulassung LW
Antwort #14 - 11.02.2008 um 10:18:06
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Kann mir jmd ne gute OldiVersicherung nennen?
Leichi wird end des Jahres nämlich 30 !  Durchgedreht


Cheers
  
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