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Sehr heißes Thema (Mehr als 10 Antworten) LW-Hänger (Gelesen: 30975 mal)
Jürgen S.
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Tach!

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AHK
Antwort #15 - 13.06.2008 um 20:35:44
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habe mir jetzt eine AHK besorgt
was kommt wo hin?

Hallo!

Ich versuch mal meinen ersten Beitrag, da ich scheinbar gerade alleine hier bin. Smiley

Deine Kupplung scheint von einer Limo zu sein. Ob sie an einen Tee passt, kann ich nicht sagen. Wenn Dein Auto hinter der Achse noch verlängert ist, passt es eh´ nicht ohne die Längsstreben zu verlängern. Das ist ja auch nicht zulässig.
Ansonsten sitzt die Kupplung hinterm Auto, klar.
Die je 2 Bohrungen in Fahrtrichtung außen werden mit den Winkelblechen (schwarz) verbunden. Die sitzen in den Kofferraummulden links und rechts. Da muß man um die Ecke lauern.
Die Länsträger werden vorne mit dem Stabi der HA  verbunden. Dazu gibt es andere Schrauben, glaube ich. Hinten werden die Streben dann noch mit den Winkelblechen verbunden. Die Bohrungen dafür sind vorhanden. Die müssten unter Blindkappen verborgen sein.

Im W123 Forum gibts es bestimmt genauere Antworten.
http://forumw123de.h1168362.serverkompetenz.net/phorum/list.php?1

Mit dem Verlinken kenne ich mich wie immer nicht aus, sorry.

Gruß Jürgen
  
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zombi
Mopedfahrer
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Gott hat einen Plan, er
will uns alle Töten

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Re: LW-Hänger
Antwort #16 - 15.06.2008 um 21:01:07
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danke das hilft mir schon weiter
  
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zombi
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Gott hat einen Plan, er
will uns alle Töten

Beiträge: 71
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Re: LW-Hänger
Antwort #17 - 29.06.2008 um 11:18:52
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Ach so, Wenn der Leichenwagen Unter 2,5t ist darf mann (Frau) auch am Wochenende mit Hänger fahren
  
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granni82
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Re: LW-Hänger
Antwort #18 - 22.07.2011 um 14:56:52
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zombi schrieb on 27.05.2008 um 08:25:30:
So.Kfz-Bestattungswagen steht im Schein
Aber mit Anhänger ist nicht von den Tonnen abhängig, sondern" Lkw mit Anhänger".
Ich glaub mal gehört zuhaben dass Wohnmobile sonntags auch nicht mit Anhänger fahren dürfen.
Haben wir hier kein LKW-Fahrer ?    

Hallo!
Der Leichenwagen kann am Wochenende gefahren werden wenn das Gesamtgewicht des Leichenwagens + Anhänger die 7,5 Tonnen nicht überschreiten . Problem ist nur wenn der Anhänger einen Tandemachse / Doppelachse hat. Dieser dürfte rein rechtlich am Wochenende und Feiertags  nicht gezogen werden .
  
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KLE907
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Damals 20km barfu� im
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Re: LW-Hänger
Antwort #19 - 26.07.2011 um 15:34:57
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zombi schrieb on 29.06.2008 um 11:18:52:
Ach so, Wenn der Leichenwagen Unter 2,5t ist darf mann (Frau) auch am Wochenende mit Hänger fahren    


Ich goole mich zu Tode, aber ich finde wirklich nirgends eine Regelung für diese 2,5 to Regelung. Vielleicht gilt diese Ausnahme für Sonderfahrzeuge? Meine Leiche wurde leider schon von einem der privaten Vorbesitzer auf LKW umgeschrieben.

In der StVo §30 Abs. 3 steht Folgendes:

Zitat:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.



In den Ausnahmen ist nichts von einem Zugfahrzeug bis 2,5to erwähnt.
  
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leichenjoern
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Re: LW-Hänger
Antwort #20 - 26.07.2011 um 16:37:02
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[ Moin

author=6673717E751C0 link=1211813777/17#17 In der StVo §30 Abs. 3 steht Folgendes:

Zitat:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.


und nur das was im text von KLE steht ist Richtig
es gibt Keine Außnahmen für irgendwelche gewichte

Wenn LKW dann Sonntags keine anhänger und wenn
Lkw über 7.49 Tonnen dann Sonntag garnicht

Obwohl derzeit an einer außnahme für nicht gewerblich genutzten LKWs gearbeitet wird

Desweiteren sin überhang verlängerte Pollmann und stolle Bestatter nicht dafür geeignet mit einer AHK
ausgerüstet zu werden
sie bestehen hinten überwiegend aus GFK und sind
von der statik  nicht für solche belastungen geeignet

Auch wenn der eine oder andere hier im Forum das schon gemacht hat
wer an so ein Fahrzeug mehr als das gewicht eines
Fahrrad anhänger  hängt spielt mit dem Leben der Leute die hinter ihm Fahren [autsch.gif] [mad.gif]

Gruss
L.joern


  
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Kutscher
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Klein aber fein!

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Re: LW-Hänger
Antwort #21 - 27.07.2011 um 10:21:02
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leichenjoern schrieb on 26.07.2011 um 16:37:02:
Wenn LKW dann Sonntags keine anhänger und wenn
Lkw über 7.49 Tonnen dann Sonntag garnicht


So habe ich es auch in Erinnerung. Mein LKW-Führerschein ist aber schon eine Weile her und ich kann nichts garantieren.
Aber ich erinnere mich noch gut an Fernsehbeiträge, die noch gar nicht so lange her sind, in denen über Wohnwagengespanne berichtet wurde, die Sonntags von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurden, weil das Zugfahrzeug jeweils ein Bulli mit LKW-Zulassung war. Eindeutig private Nutzung, trotzdem anscheinend nicht erlaubt.

Aber vielleicht hat sich mittlerweile was geändert?
  
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KLE907
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Damals 20km barfu� im
Schnee zur Schule gelaufen!

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Re: LW-Hänger
Antwort #22 - 04.08.2011 um 09:10:06
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Da Sven was in nem anderen Thread gepostet hat, habe ich noch ein  recherchiert:

In NRW gibt es ene Ausnahmeregelung unter bestimmten Voraussetzungen, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5to ist:

http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/container/Sonn-_und_Feiertagsfahrv...

Baden Würtemberg geht auch unter bestimmten Voraussetzungen. Oldtimertreffen sind dabei:

http://www.landypedia.de/images/AusnahmenSonntagsfahr_BW2.pdf

Andere Bundesländer haben teilweise auch Regelungen, die ich noch nicht in Detail recherchiert habe. Diese Liste hier bezieht sich auf Wohnwagen, evtl. gibt es auch für andersartige Anhänger eine Ausnahme

http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/infothek/tipps-fuer-caravan-und-wohnmo...

Immer die Bedingungen durchsehen und checken, ob das für Euch zutrifft. Leider spielt mein Bundesland RLP da nicht mit...
  
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