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Sehr heißes Thema (Mehr als 10 Antworten) Karteileiche muß auf die Straße! (Gelesen: 18333 mal)
LW13
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Ich liebe Leichenwagen!

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Karteileiche muß auf die Straße!
01.09.2009 um 12:15:34
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Hi,

ich habe vor rund 4 Jahren besoffen einen Leichenwagen im ebay ersteigert. Bisher waren meine Mutter und mein Schatz absolut dagegen aber mittlerweile habe ich wieder bischen Zeit und den Kopf frei um mich mit dem Schätzchen zu beschäftigen. Leider sind wir zwischenzeitlich 2 mal umgezogen und wie heist es so schön? 3 mal umgezgen ist wie einmal abgebrannt, soll bedeuten, ich habe den Brief verschlampt. Laut Typenschild ist er Baujahr 12/1980. Eventuell kann das jemand bestätigen? Weiter meine Frage wie ich da jetzt vorgehe. Es ist ja ein Engländer. Somit muß ich doch mit ihm zum TÜV und, alleine schon wegen des Briefs, eine Vollabnahme machen lassen. Dort bekomme ich doch dann gesagt, was ich machen muß wie Scheinwerfer umbauen usw., oder? Nochwas, wie komme ich denn zum TÜV? Ich kann doch nicht ohne Schilder durch die Gegend fahren?!

Das wärs vorerst.










soweit ich das noch weiss, dürfte es ein 2,3 Ltr. 6Zylinder mit 114PS sein.


die letzten Buchstaben vor den Zahlen sind AT


Gruß
Matthias
  
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LW13
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Ich liebe Leichenwagen!

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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #1 - 02.09.2009 um 08:18:02
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Hmmmm, 29 mal gelesen und keiner schreibt was? Verstehe ich nicht wirklich.
  
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elvira666
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #2 - 02.09.2009 um 10:49:49
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moin lw13

also ich kann dir nicht 100% sagen wie du da vorgehen musst,denn die richtlinien ändern sich häufig.
hast du einen kaufvertrag?
ich würde mit diesem zur zulassungsstelle gehen.dort würde ich als erstes anfragen wie du an einen erstazbrief kommst.
evtl den verkäufer, wenn du noch daten von ihm hast fragen ob er eine kopie des briefes noch hat.
du bräuchtest ja eh einen neuen brief,so wie ich dich verstanden habe hast du keinen deutschen brief für das fahrzeug.
dort kannst du ja gleich nachfragen wie das mit überführungskennzeichen ausschaut,die du für die fahrt zum tüv ja bräuchtest.
das ganze ist jetzt wahrscheinlich viel rennerei!

ps nehm am besten das bild mit dem typenschild mit  Zwinkernd


...see you soon
elvira
  
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #3 - 02.09.2009 um 11:46:33
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LW13 schrieb on 02.09.2009 um 08:18:02:
Hmmmm, 29 mal gelesen und keiner schreibt was? Verstehe ich nicht wirklich.

Das könnte daran liegen, dass die 29 Leser auch nicht wirklich was davon verstehen.


Ich habe vor vielen Jahren mal ein nigerianisches Diplomatenfahrzeug ohne Papiere gekauft. Der Weg zur Zulassung führt über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das KBA ausstellt. Aber es ist, so weit ich mich erinnere, noch mehr als das nötig. Ein Kaufvertrag ist zum Beispiel klasse, um Dich als Besitzer auszuweisen, und für die Daten des Fahrzeugs solltest Du eine Datenkarte/Herstellerdatenblatt haben. Der TÜV braucht ja irgendwelche Daten, die später auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Aber diese Tipps gründen nur auf einem rudimentären Halbwissen. Genauere (und verbindlichere) Infos bekommst Du u.a. bei Deinem Straßenverkehrsamt/Zulassungsbehörde. Einfach anrufen oder hinfahren und durchfragen.

Meine Geschichte mit dem Diplomatenauto ist lange her und letztlich habe ich das mit der Zulassung auch nicht durchgezogen, sondern den Wagen ohne Zulassung einfach weiterverkauft. Das lag aber nicht am Papierkrieg, sondern am Auto selbst.

Zum Rumfahren kannst Du Dir ziemlich problemlos ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Zulassung) holen. Dazu kannst Du bei so ziemlich allen Versicherungen nachfragen. Bei uns bekommt man die Dinger mit Versicherung auch direkt beim Schildermacher im Straßenverkehrsamt.
Noch einfacher geht es natürlich, wenn Du jemanden kennst, der Dir ein rotes Kennzeichen leiht.
  
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LW13
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #4 - 02.09.2009 um 12:34:03
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Na dann danke ich erstmal! Ich werde mich an die Strippe hängen und die Zulassungsstelle und den TÜV belästigen. Ich habbe den über ebay ersteigert. Leider ist das zulange her und die Daten sind nicht mehr gespeichert. Werde denen aber auch noch schreiben. Also bis später.
  
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #5 - 03.09.2009 um 06:26:25
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Wenn Du weißt, wie es genau geht, kannst Du uns ja berichten. Vielleicht ist das hier auch mal für andere interessant.

Viel Erfolg! [daumen.gif]
  
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LW13
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #6 - 04.09.2009 um 05:16:14
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Das werde ich natürlich machen, dauert aber ein bischen. Ich will mich ohne den Amtsschimmel erstmal vortasten. Will keine schlafenden Hunde wecken. Daher auch vorab noch eine Frage an euch. Im Netz gibt es bestimmte Vorrausstzungen für ein Bestattungsfahrzeug. Allerdings muß nicht alles wahr sein, was man so findet. Das hier habe ich z.B. gefunden "Verstorbene dürfen per Gesetz nur in solchen Fahrzeugen befördert werden.

Die Anforderungen sind in einer DIN-Norm festgelegt, es wäre aber langweilig, diese hier zu zitieren. Die wesentlichen Bedingungen sind die sichere Befestigung des Sarges im Laderaum, die luftdichte Abtrennung zum Fahrerraum, eine durchschlagfeste Abtrennung zwischen beiden Räumen und bestimmte hygienische Anforderungen, wie die leichte Abwaschbarkeit des Sargraumes." Quelle: http://bestatterweblog.de/archives/Bestattungsfahrzeug,-Leichenwagen/37

Allerdings ist, wie man auf dem Foto oben sieht das nicht der Fall. Ich habe keine Abtrennung vom Fahrgastraum zum Transportraum. Habe mir das im Auto angesehen und auch keine Aufnahmen oder sonstiges finden können. Bsp. der Himmel scheint original zu sein aber es sind keine Löcher für irendwelche Befestigungsstreben zu finden. Kann ich dadurch Probleme bekommen?
  
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #7 - 04.09.2009 um 10:24:16
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Ja, Du kannst Probleme bekommen, wenn Dein Auto als So.KFZ Bestattungswagen zugelassen werden soll. Da nehmen sich die TÜV-Prüfer die DIN 75081 zur Hand und prüfen Punkt für Punkt. So war es zumindest bei meinem Cadillac, den ich aus den USA importiert habe. Und auch da gab es keine luftdichte Trennwand usw., so dass "nachgebessert" werden musste.

In anderen Kulturkreisen sind Bestattungsfahrzeuge anders. BKW aus England haben keine Trennwand, dafür aber mitunter Sitze im Sargraum. Beides wäre in Deutschland undenkbar und würde von den Behörden nicht als Bestattungswagen zugelassen.

Eine Zulassung als LKW wäre hingegen überhaupt kein Problem.
  
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Angela
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #8 - 04.09.2009 um 12:20:01
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Zulassungsstelle kochen auch gerne ihr eigenes Süppchen, deshalb am besten vorher immer dort anrufen/persönlich vorbei fahren.
Für eine LKW-Zulassung z.B. im Kreis Borken, Münsterland, ist ebenfalls eine stabile Trennwand zum "Lade"raum vorgeschrieben, zudem müssen die hinteren Glasscheiben komplett ausgebaut werden und durch eingeschweißte Bleche ersetzt werden.
Viel Aufwand mit dem Resultat eines völlig verhunzten Autos.
  
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LW13
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #9 - 04.09.2009 um 12:21:49
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Jou, ich habe 2 Sitze im Sargraum. Also entweder als LKW, aber da muß doch auch eine Trennwand her?, oder ich warte bis Ende nächstes Jahr und mache dann das H-Kennzeichen. Könnte das so gehen oder können die Behörden auch da streiken?
  
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Bloodsmurf
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #10 - 04.09.2009 um 14:40:11
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Hallo Matthias,

wenn der in 2 Jahren reif für ein H-Kennzeichen ist und du so lange warten willst / kannst ist das natürlich eine Möglichkeit. Dann kann es dir egal sein ob er als LKW / PKW oder sonstwas eingetragen wird. Die Steuern betragen dann in jedem Fall ca. 192€ und bei der Versicherung macht es als Oldtimer auch keinen großen Unterschied.

Wenn du den Wagen aber jetzt als LKW anmelden willst, muß er theoretisch auch eine Trennwand haben, praktisch sieht das aber oft anders aus...
Dabei geht es ja im Prinzip nur darum, dass du nicht einen steuertechnisch teuren PKW (kein KAT, viel Hubraum) einfach als LKW anmelden kannst und somit den Staat um Steuereinnahmen prellst.
Mein Cadillac hatte auch ab Werk nie eine Trennwand und ist tortzdem schon immer als LKW zugelassen. Ich habe vorne nur eine Sitzbank und hinten eine riesige Ladefläche, ohne Sitzmöglichkeit. Der Wagen ist also relativ eindeutig als Nutzfahrzeug erkennbar, weil er einfach nicht als Familienkutsche nutzbar ist, obwohl er äußerlich wie ein Kombi aussieht, um es mal ganz simpel auszudrücken. Die nicht vorhandene Trennwand hat daher auch noch nie jemand interessiert...
Da du ja aber hinten im Laderaum auch noch Sitze hast könnte das schon wieder problematisch werden. Das müßte alles mal mit dem TÜV-Prüfer der den Brief erstellt ausgehandelt werden.

Ich hoffe damit konnte ich dir ein wenig weiterhelfen.

Gruß
Markus
  
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dunkelhier
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #11 - 04.09.2009 um 17:12:14
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Hallöchen !

Es ist wie so oft eine Frage des "Fingerspitzengefühls".
Hatte mal einen Ford - Courier EX-Post. Diese Kisten haben eine LKW-Zulassung was auch von der Zulassungsstelle anstandslos übernommen wurde. Wochen später bekam ich vom zuständigen Finanzamt einen Steuerbescheid nach PKW Berechnung mit der Begründung dass das Finanzamt diese Kiste als PKW einordnet.   [kotzen.gif]

Ich hab mit denen telefoniert und musste dann das Auto vorführen. Im Gespräch mit dem Beamten nannte er mir dann die Kriterien nach denen das Finanzamt vorgeht:

Durchgehende Trennwand zum Laderaum
KEINE Scheiben an der Seite
KEINE Sitze im Laderaum
KEINE Befestigungspunkte für Sitze o. Anschnallgurte  im Laderaum

Sollte ein Punkt nicht erfüllt sein hätten sie den Courier als PKW eingestuft.

War bei meinem aber nicht...daher musste er den Bescheid zurücknehmen und es wurden nur € 60,- im Jahr fällig  [15.gif]

Ich denke Du wirst aufgrund der fehlenden Trennwand Probleme bekommen. Ich wünsche Dir aber, viel viel Glück !!  [smilie42.gif]
  
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LW13
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #12 - 04.09.2009 um 17:35:34
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So ein Blödsinn echt wahr! Naja, schlimmstenfalls werde ich halt bis Ende nächstes Jahr warten. Aber dazu auch noch eine Frage. Es zählen doch immer ab der Erstzulassung die 30 Jahre, oder? Da ich ja nun den enl. Brief verschlampt habe und der vorherige Besitzer leider nichtmehr ermittelt werden kann, zählt dann das Baudatum laut Fahrgestellnummer? Naja, eventuell hat das auch wieder was mit dem Fingerspitzengefühl, dem Verhandlungsgeschick oder aber der Kriechfähigkeit zu tun Zwinkernd. Wenn letzteres zutrifft, werde ich wohl besser warten bis er 30 ist, denn daran haperts mir ein wenig  [cool1.gif]
  
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Bloodsmurf
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #13 - 04.09.2009 um 17:59:06
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Die 30 Jahre zum H-Kennzeichen gelten ab Erstzulassungsdatum. Wenn das wegen fehlendem Brief nicht mehr feststellbar ist wird für gewöhnlich das Baujahr laut Fahrgestellnummer herangezogen und dort gilt dann allgemein die Jahresmitte als "Stichtag".
  
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LW13
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Re: Karteileiche muß auf die Straße!
Antwort #14 - 04.09.2009 um 18:20:22
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Des wäre ja witzig, denn bei Ford beschreiben die ersten 2 Buchstaben nach den Zahlen der Fahrgestellnummer jeweils das Baujahr und den Baumonat. Daher, mittlerweile nachgeprüft, ist er 12/1980 gebaut. Nach der Allerweltsregel wäre er dann ja ein paar Monate älter als möglich  Laut lachend
  
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