leichenwagenforum
Normales Thema HILFÉ (Gelesen: 6499 mal)
Ketzer
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HILFÉ
13.10.2009 um 10:59:43
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Morgen
war garde bei der zulassungsstelle um meine leiche um zu melden und da meinte die nette dame ich müsste erst zum tüv und mir das Sonder kfz aus meine fahrzeugschnein raus schreiben bzw. umschreiben lassen
weil privat personen kein sonder. kfz fahren düften!!
Wundert mich zwar total weil als ich den wagen das erstemal angemdlet hat, hat da auch keiner nach gefragt und aufeinmal darf ich das jetzt nicht mehr??
wie war das bei euch bzw. was habt ihr ihn eueren Fahrzeugscheinteil I stehen?

Danke schon mal für alle antworten
mfg
jonas;-)
  
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Angela
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Re: HILFÉ
Antwort #1 - 13.10.2009 um 13:21:05
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[quote author=280617190611630 link=1255431583/0#0 date=1255431583]Morgen
und mir das Sonder kfz aus meine fahrzeugschnein raus schreiben bzw. umschreiben lassen
weil privat personen kein sonder. kfz fahren düften!!
quote]

Hallo Jonas,
so, wie du das da oben schreibst, redet die Dame Unsinn, da Privatpersonen sehr wohl So.KFZ fahren dürfen, alle Wohnmobile z.B. sind ebenfalls So.KFZ.
Bezieht sich die Aussage allerdings auf die Eintragung So.KFZ Bestattungswagen, dann kann es sehr gut sein, daß der Kreis, in dem du den Wagen jetzt anmelden möchtest, diese Regelung hat, daß Privatpersonen keinen Leichenwagen fahren dürfen.
An deiner Stelle würde ich mir einen Termin bei dem Leiter der Zulassungsstelle geben lassen, und dann in Ruhe mit ihm persönlich über dein Anliegen reden.
Gibt es an der Regelung nichts zu rütteln, würde ich nach Alternativen suchen, z.B. den Wagen über Familie/Verwandte in einem anderen Kreis anmelden oder bis auf's H-Kennzeichen warten (falls dein Wagen H-Kennzeichen tauglich ist Zwinkernd).
Hat die Frau auf der Zulassungsstelle denn auch einen Vorschlag gemacht, was der TÃœV an Stelle von So.KFZ eintragen soll?
PKW?
Viele Grüße,
Angela
P.S.: es gibt hier bereits ein Thema, das genau dein Problem ausführlich schildert und mehrere Lösungsansätze bietet:
"Zulassung LW".
Lese es dir einfach 'mal in Ruhe durch.
  
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leiche09
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Re: HILFÉ
Antwort #2 - 13.10.2009 um 13:32:12
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Tach Jonas - es gibt Kreise da wird eine Leiche problemlos zugelassen, bei anderen erst auf Nachfrage, bei anderen gar nicht.....
Normalerweise müßten die ein Sokfz zulassen, ob du dann die Steuervergüstigung bekommst ist eine andere Sache.... Hierzu gibt es Unterlagen auf Leichenwagen.de im Download. Nur wenn kein SoKFZ mehr drinsteht kann es auch nicht mehr als solches zugelassen werden.... Auf jeden Fall mal Einspruch erheben, wenn der Steuerbescheid kommt. Oder mal an ein Hakennzeichen denken.....
lg
dana
  
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Ketzer
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Re: HILFÉ
Antwort #3 - 13.10.2009 um 14:45:59
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Beste danke schon mal
und leider nein wagen ist baujahr 91
ich werde nochmal bei der zulassungsstelle nach fragen!
werde heute abend auch nochmal mit meinen vater reden der kennt sich da auch ein bisschen aus
das Probelm was ich ja dann auch noch habe ich müsste die versicherung dann auch wechseln
Und ja die dame meinte dann ich soll da Pkw eintragen lassen.
will ich aber nicht will das da sonder kfz Bestattungswagen drin steht!
weil angenomm ich möchte den wagen weiter verkaufen und ein bestatter würde den kaufen dann müsste ich das ja wieder rumtragen lassen
mfg
  
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