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Normales Thema emissionklasse bei umschlüsselung zum lkw (Gelesen: 4845 mal)
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Ich liebe Leichenwagen!

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emissionklasse bei umschlüsselung zum lkw
05.09.2011 um 19:15:00
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moinsen

hätte da mal ne frage, vielleicht hat  jemand hier n wenig ahnung....

da ich meine leiche nicht als so-kfz zugelassen bekommen habe, wurde von der dekra eine umschlüsselung zum "lkw - geschlossener kasten" vorgenommen .

von der dekra wurde extra im dazu angefertigten "gutachten" folgendes vermerkt:

"zu 14/14.1 : FZ erfüllt anl. XXIII "

dieser vermerkt dient laut dekra dazu, dass das fahrzeug eine grüne plakette bekommt (in Leipzig notwendig)

im alten fahrzeugbrief (wo er noch sonder kfz war) steht auch der g-kat noch vermerkt.

im neuen fahrzeugbrief ist dies nicht mehr der fall. zudem hat die kfz-zulassungstelle im fahrzeugschein vermerkt: emissionsklasse unbekannt" was weiterhin mit der schlüsselnummer "88" vermekrt wurde.

bei der letzten ASU (august 2011) wurde der emissionsschlüssel mit **51 angegeben. zu diesem zeitpunkt war das fahrzeug noch sonder-kfz.

der adac schreibt dazu: "....erhalten nun auch g-kat fahrzeuge, die anlage XXIII zur stvzo erfüllen (emissionsschlüssel 01 und 02) sowie fahrzeuge die mit g-kat nachgerüstet wurden [...] die grüne plakette"

bei einer umschlüsselung zum "lkw-geschl. kasten" fällt doch nicht auf einmal der gkat weg, oder? ebensowenig die emissionsklasse, die ja vorher bekannt war! an der motorisierung hat sich ja nichts geändert.

kann es sein, dass hier die zulassungstelle und/oder dekra blödsinn gemacht haben?
  
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Ich liebe Leichenwagen!

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Re: emissionklasse bei umschlüsselung zum lkw
Antwort #1 - 19.09.2011 um 17:34:48
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Hab jetzt nicht genauer nachgesehen, schaut aber alles schlüssig aus.

Für dich zur genaueren Erklärung:
Pkw, Sonder-Kfz und Lkw haben komplett andere Schlüsselnummern da sie nach unterschiedlichen Kriterien (bei der Erstzulassung) geprüft werden. Aus diesem Grund ändern sich auch bei Wechsel der Fahrzeugart die Emissionsschlüsselnummern.

Auch richtig, früher stand der Kat im alten Fahrzeugschein noch drin, heute kann man das nur noch anhand der Emissionsklasse erkennen.

Bei einer Umschlüsselung ist es besonders im LKW bereich sehr schwierig die richtige Emissionsschlüsselnummer rauszufinden, da beim Wechsel der Fahrzeugart nicht das alte Abgasgutachten (vom Hersteller) vorliegt.

Somit hat sich das der Sachverständige etwas leichter gemacht (und für dich billiger) und eben den Vermerk reingeschrieben, dass dein Fzg. Anlage XXIII erfüllt und du somit die grüne Plakette bekommen kannst.
  
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