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Sehr heißes Thema (Mehr als 10 Antworten) Frage zur Zulassung Sonder KFZ (Gelesen: 17522 mal)
Systardis
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Die Leiche ist nicht das
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Frage zur Zulassung Sonder KFZ
16.07.2019 um 08:38:34
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Hat irgendjemand in letzter Zeit eins angemeldet? KFz Zulassungstelle in leipzig stellt sich grade irgendwie quer.
  
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #1 - 16.07.2019 um 14:11:57
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Moin,

Was genau hast du denn für Probleme?

Wollen Sie keine  "privaten" Leichenwagen?
Haben die technische Probleme mit dem Wagen?

Alles nicht zulässig.
Solange der Wagen TÜV hat und du ne Verscicherung nachweisen kannst, müssen sie den Wagen zulassen.

Gruss, stocken
  
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Systardis
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #2 - 16.07.2019 um 14:35:40
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Es wurde nur verwiesen auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz §13 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Nachweis der Besteuerung. Ich durfte das dort nicht einsehen, mir wurde aber die Zulassung verweigert. Hab mir jetzt das komplette Gesetz ausgedruckt und werde da am Donnerstag nochmal aufschlagen, mit dem Gesetz. Mal schauen was wird.
  
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Schwarzer Peter
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #3 - 16.07.2019 um 15:12:10
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Moin,
frage doch vorher mal bei der Firma Zoll nach, ob Steuerschulden auf das Fahrzeug oder auf "Deine" Person
eingetragen sind.
Evtl. ist da noch eine Buchung im Unklaren.
Oder Du fragst bei der Zulassungsstelle der Fa.Leipzig ganz nett nach, ob Du mit dem aufgetretenen Problem beim Zoll besser aufgehoben bist....
Ansonsten sollte es keine Probleme geben, wenn in den Papieren So.Kfz.-Bestattungswagen steht,die richtige Nachweisnummer der Versicherung vorliegt (gibt schon mal eine falsche Verschlüsselung-PKW,LKW oder sonstiges) und die Einzugsermächtigung für die Steuer unterschrieben ist.
Es sei denn Konto oder Person sind beschlagnahmt.
Gruß und gespannt auf Info wartend,
Peter.
  
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Systardis
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #4 - 16.07.2019 um 19:29:25
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Werd ich wohl mal tun, das kuriose ist ja, die vom Amt hat nur Sonderkfz Bestattungswagen gesehen, mich gefragt ob ich ne Firma hab und dann gleich gesagt iss nicht. Da hatte sie noch nix eingegeben, keine EVB gesehen, keine Einzugsermächtigung gesehen.
  
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #5 - 17.07.2019 um 07:24:25
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Zur Not lässt du dir mal den Chef geben. Da sowas bei denen ja nun mal nicht so häufig vorkommt, dass ne Privatperson nem Leichenwagen anmelden möchte, kennen die sich nicht so gut aus.

Die Vorgesetzten sind da in der Regel entspannter.

War bei meiner Faru auch so, als sie ihren Bestatter zulassen wollte.
  
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Systardis
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #6 - 17.07.2019 um 12:46:00
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Die Hoffnung hab ich eher weniger, aber morgen mal neuer Versuch.
  
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Systardis
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #7 - 25.07.2019 um 21:35:22
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So hier nunmal Updates:

Der zweite Versuch scheiterte noch besser als der Erste. Die selben Paragraphen, auch vom dortigen Chef an den Kopf geworfen bekommen. Ich hatte das Kraftfahrzeugsteuergesetz ausgedruckt mit , ebenso die Zulassungsverordnung. Ich habe den Typen gefragt, wo es denn drin steht, das man als Privatperson kein Sonderkfz Bestattungswagen zulassen darf. Sagt der nur, wir lassen ihnen den hier nicht zu und ich diskutiere jetzt nicht weiter.
  
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Systardis
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #8 - 25.07.2019 um 21:40:29
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So und nun zum Ende:

Meine Mutter ist nun stolze Besitzerin eines Sonderkfz Bestattungswagen, da sie in nem anderen Kreis wohnt und es dort gar keine Probleme gab. Die Zulassungsstelle dort ist im Gegensatz zu Leipzig genau so wie man sich das als Bürger wünscht.
- viele kostenlose Parkplätze
- freundliche Mitarbeiter, vollkommen entspannt und wesentlich schneller als in Leipzig

Also ist am Ende doch alles gut geworden nach vielen gekosteten Nerven  Durchgedreht
  
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Stephan Z
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #9 - 26.07.2019 um 09:49:55
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Hallo,
Und das ist erst der Anfang von der stark recht- und freiheitsreduzierten Epoche die uns bevorsteht. Auch dank der vielen netten neuen Mitbewohner die aus Bildungs- und Sprachmangel gar nicht wissen was ein Buergerrecht ist. So koennen die Behoerden die Freiheit fuer alle ganz einfach und unbestraft einschraenken.
In grossen Staedten ist dieses Phaenomen wirklich sehr auffallend.
Aber die Wirtschaft braucht halt Sklaven die dann auch normale Autos als Privatpersonen zulassen und auch dadurch zur Bereicherung des grossen Kapitals beitragen. Geld Geld Geld
Einen schoenen Tag noch...
Stephan
  
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #10 - 26.07.2019 um 11:01:23
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Na, trotzdem willkommen nun denn doch endlich im erlauchten kreis der Schwarzfahrer
  
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Schwarzer Peter
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #11 - 26.07.2019 um 13:57:02
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Moin und Glückwunsch!
Gut zu wissen das in der Firma Stadt Leipzig solche
ähh, Dingens... arbeiten.
Ãœbrigens, wenn man seinen Wohnsitz in Leipzig abmeldet,
braucht man auch keine "GEZ" bezahlen...
Smiley
Außerdem sind wir eh alle in Wohnhaft... Smiley Smiley Smiley
Gruselgruß,
Schwarzer Peter.
  
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Systardis
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #12 - 27.07.2019 um 08:01:03
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Stocken, ich hatte ja auch vorher schon nen Leichenwagen. In leipzig als Sonderkfz Bestattungswagen angemeldet, 4 Jahre lang, deshalb hat mich das Querstellen auch so gewundert.
  
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skypitter
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #13 - 08.08.2019 um 19:14:59
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Hallo Systardis,
so etwas habe ich schon gehört, das einige Gemeinden an Private kein Leichenwagen zulassen wollen. Ja es gibt einen Steuervorteil. Hat mir der TÜV gesagt. 2.4L Benziner Omega A Leichenwagen 124,-€ Steuer im Jahr. Wird nach Gewicht versteuert.
Ich hatte mich im Vorfeld erkundigt und einen Plan zurechtgelegt. Wenn die bei uns unten (Erdgeschoß) mir das Auto aus diesem Grund nicht zugelassen hätten, wäre ich ein Stock höher gegangen (Rathaus)  und hätte ein Gewerbe als Bestatter angemeldet. 20,-€ Gewerbeschein.  Dann zur Zulassungsstelle und anmelden. 2 Tage später Gewerbe wieder abmelden. Der eine weiß nichts vom anderen. Fragt auch keiner mehr nach.
Gruß
Skypitter
  
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Johannes
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Re: Frage zur Zulassung Sonder KFZ
Antwort #14 - 06.09.2019 um 18:40:52
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Hallo Systardis,

davon habe ich auch schon mal ganz selten gehört, dass manche Zulassungsstellen sich bei Sonder-Kfz-Bestattungswägen weigern. Wobei das aber nichts damit zu tun hat, ob man Bestatter ist, oder nicht, sondern nur von der tatsächlichen Bauform des Kfz abhängt. Sprich fest abtrennende Trennwand zwischen Fahrgastzelle und Sargraum, sowie sitzloser Sargraum.
Man kann ja auch z.B. einem normalen Pkw die Rücksitze abbauen, die hinteren Fenster verblechen und ein Trennetz reinziehen. Schon kann man das ganze als Lkw steuervergünstigt anmelden. Ist ganz praktisch, denn als junger Mensch fährt man in der Regel nur maximal zu zweit und hat dann hinten Platz zum Kram transportieren, oder auf nem Festival einfach regengeschützt zu pennen.
Ich hätte das Ganze einfach nem ADAC Vertrauensanwalt zur Klärung übergeben. Dann wäre das Hinderniss sicher sehr schnell beseitigt worden.
Lass Dich nicht unbegründet ins Boxhorn jagen, so dass Du Umwege gehen musst.

Gleite würdevoll

Johannes
  
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