Ich hatte die gleiche Sache damals bei mir.
Beim ersten Mal habe ich mir das noch gefallen lassen und den Wagen als PKW umschlüsseln lassen beim TÜV...war auch Spaß genug, da der eigentlich einen LKW sah etc...
Naja zwei Jahre später hatte ich mal Zeit und Lust:
Gespräch mit dem Sachbearbeiter (sinngemäß):
Sachbearbeiter: Das ergibt ja gar keinen Sinn den als Bestattungsfahrzeug zuzulassen, denn sie können als Privatperson ja gar keine Verstorbenen transportieren.
Ich: Doch kann ich, das einzige was ich benötige sind die Papiere und ein entsprechendes Fahrzeug (streng genommen nicht entsprechend Zulassung, sondern gemäß Bauart - also DIN irgendwas und leicht zu reinigender, abgeschlossener Sargraum etc.)
Sachbearbeiter: So genau kenne ich mich damit nicht aus...
ICH: Also kann ich ihn zulassen?
SB: Nein.
Etwas hin und her und da ich nicht voll auf Krawall gebürstet war, meinte er dann ich soll zur Chefin gehen. Ihr mein Anliegen geschildert, sie meinte, dass sie es prüfen wird.
Zwei Wochen später der Rückruf: Ich darf ihn zulassen, wäre "eine Ausnahme"...Naja nicht wirklich, aber egal.
Im Prinzip musst du die Behörde eben dazu bekommen, dass sie dir die Ablehung begründet (und da wird es schon dran scheitern, denn das muss ja belegt sein) und zwar schriftlich. Dagegen kannst du dann Widerspruch einlegen und der sollte spätestens erfoglreich sein.
Schneller geht es natürlich, wenn man das irgendwie vermeiden kann (ich hätte es aber darauf angelegt bzw. meinte im Gespräch eben, dass es ja nur unnötig kompliziert wäre und man das evt doch "direkt" klären könnte)
Am Ende: Du solltest schon etwas Zeit mitbringen und zwar bestimmt, aber besser nicht unhöflich auftreten
PS: Mit dem Anwohnerparkausweis war das nochmal eine andere Geschichte. Nach langer Diskussion, hatte ich die Auflage das Fahrzeug nur unbeladen im öffentlichen Raum abstellen zu dürfen.