Hallo an alle,
hatte gerade Zeit hier im Forum herumzustöbern. Schade, dass dieser Thread schon ur und alt ist und ich nicht Zeit hatte dazu früher schon was zu schreiben.
Klar, für manch einen ist ein Bestattungswagen einfach befremdlich, da er an etwas sehr unangenehmes erinnert - den Gevatter Tod.
Wenn ich da sehe, wie so manch einer herumfährt und es passiert nichts, ist diese Reaktion schon verwunderlich:
http://www.ebay.de/itm/1994-CADILLAC-034-HEARSE-034-NUR-77-000-MEILEN-ORIG-5-7-L...Oder ich erwarb einmal einen schönen schwarzen Ford Taunus Bestattungswagen, der einen schwarz lackierten Kindersarg mit darübergelegter Südstaatenflagge und einem Schild mit Comic Südstaatensoldat "We will return!" so offen ohne Gardinentafeln in Karlsruhe lange gefahren hat. Dabei war der Wagen direkt an der Straße geparkt und keinen hats gestört. Bei mir kamen dann er Sarg raus und die Gardinentafeln wieder rein.
Klar, wenn man Frieden mit einer leicht empfindlichen Nachbarschaft will, dann muss man eben Kompromisse eingehen.
Anders sieht es da bei den vorgelegten Anschreiben aus. Leider hat das Mitglied Miss-Sixsixsix nicht geschrieben von wem der Brief genau ist. Es könnte ja auch ein Scherzbrief eines Ulkvogels sein, der sich wichtig machen möchte.
Eine Behörde muss immer die gesetzliche Grundlage nennen, auf welcher die Entscheidung fußt. Nur weil einem etwas aus persönlichem Empfinden heraus nicht gefällt, kann man das nicht willkürlich untersagen. Sonderfahrzeuge aller Art wie z.B. Drehleiterwägen der Feuerwehr, Schwerlastkranwägen, Traktoren oder sogar Rettungswägen (in denen im Gegensatz zum Bestattungswagen bis zur Außer-Dienstsetzung nun wirklich viele Leute gestorben sind
) werden von Privatpersonen gehegt und gepflegt. Lediglich Einrichtungen die sog. Sonderrechte anzeigen (Blaulicht und Sirene) sind im öffentlichen Straßenverkehr zu überdecken, oder wer möchte auch zu entfernen. Hoheitliche Aufschriften sind zu entfernen, wenn das Fahrzeug in Privatbesitz ist, also z.B. "Freiwillige Feuerwehr Mühlhausen", oder die Aufschrift "POLIZEI".
Ansonsten sollte und darf das Sonderfahrzeug seinen Charakter und dessen technische Eigenschaft behalten (Ausnahme bei Kampfpanzern muss die Kanone so bearbeitet werden, dass eine Wiederinstandsetzung zum Beschuss nicht möglich ist).
Sollte also eine Deutsche Behörde sowas wollen, so ist ein Widerspruch mit Aufforderung zur Nennung der gestzlichen Grundlage immer empfehlenswert.
Im Gegenteil, ich musste mittels Fotos dem Kfz-Steueramt sogar nachweisen, dass der Bestattungswagen noch die Originalschiene und Trennwand drin hat, damit er steuerlich als Sonder-Kfz Bestattungswagen zugelassen werden kann.
Also lasst Euch nicht verunsichern.
Gleitet würdevoll
Johannes